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Fachartikel · Betrieb

Betreiberpflichten: Was im Betrieb nachweisbar sein muss

Prüfen allein genügt nicht – im Betrieb zählt, dass die Prüfung fristgerecht und zuordenbar dokumentiert ist.

Betreiberpflichten verteilen sich über Anlagen, Fristen, Nachweise und Zuständigkeiten. Unübersichtlich wird es meist nicht durch die Pflichten selbst, sondern durch die Dokumentation.

Drei Ebenen

Erstens: Welche Anlagen sind vorhanden? Zweitens: Welche Prüf- und Wartungspflichten gelten dafür? Drittens: Welcher Nachweis belegt die Erfüllung – und wo liegt er?

Typische Lücke

Häufig existieren Prüfberichte, lassen sich aber keiner Anlage eindeutig zuordnen. Damit ist die Pflicht praktisch erfüllt, aber nicht belegbar.

Key Takeaway

Betreiberverantwortung ist Nachweisverantwortung: Anlage, Pflicht und Nachweis müssen zusammenpassen.

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