In vielen Projekten wird die Rechnungsprüfung als kaufmännischer Vorgang verstanden: Positionen, Mengen, Einheitspreise, Summen. Diese Prüfung ist notwendig – sie beantwortet aber nur einen Teil der Frage.
Was die kaufmännische Betrachtung abdeckt
Sie prüft, ob die Rechnung rechnerisch stimmt, ob die Positionen dem Vertrag zugeordnet werden können und ob formal die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Was erst die technische Prüfung zeigt
Ob die abgerechnete Leistung an dieser Stelle, in diesem Umfang und in dieser Ausführung tatsächlich erbracht wurde. Ob Mengen technisch plausibel sind. Ob dieselbe Leistung in mehreren Positionen erscheint. Ob ein Nachtrag technisch begründet oder lediglich beschrieben ist.
Der Abgleich entscheidet
Belastbar wird die Prüfung erst, wenn Auftrag, Leistungsverzeichnis, Dokumentation und tatsächliche Ausführung gemeinsam betrachtet werden. Fehlt eine dieser vier Seiten, bleibt das Ergebnis eine Annahme.
Eine Rechnung kann rechnerisch korrekt und technisch trotzdem nicht plausibel sein. Erst der Abgleich mit der Ausführung macht die Prüfung belastbar.


